Religionsunterricht

Der Mensch ist nicht nur dazu erschaffen, dass er auf der Erde wohnen soll (natürlich auch deshalb), sondern dass er Gott suchen und ihn erkennen soll, dass er ihn verehren, fürchten und heilig halten soll.

Huldrych Zwingli

Religionsunterricht an den örtlichen Schulen

Pfarrpersonen und Religionslehrerinnen erteilen Religionsunterricht an den örtlichen Schulen im Rahmen des schulischen Stundenplanes. Die Schüler und Schülerinnen der ersten und zweiten Klasse werden ökumenisch unterrichtet. Die Teilnahme am Religionsunterricht gehört zu den Voraussetzungen für die Konfirmation.

Das Konfirmandenprogramm

Die Taufe und die Teilnahme am schulischen Religionsunterricht sind Voraussetzung für die Konfirmation; diese wird jeweils im Frühjahr gefeiert. Der Konfirmationsgottesdienst schliesst die Konfirmandenzeit ab.

Die Eltern melden ihr Kind in der 6. Klasse jeweils bis zum 10. Juni zum Konfirmandenprogamm an.

Kontakt

Das Konfirmandenprogramm der Evang.-ref. Kirchgemeinde Thusis-Masein und Cazis wird online veröffentlicht. Link zum Konftool.

Regelungen Religionsunterricht

Regelungen zum Konfirmandenprogramm der Zusammenarbeit Thusis-Masein-Cazis

Für das Konfirmandenprogramm gelten verbindlich folgende Regelungen:

Anmeldeverfahren

Die Eltern melden ihr Kind in der 6. Klasse jeweils bis zum 10. Juni zum Konfirmandenprogamm an.

Umfang

Zum Konfirmandenprogramm gehören pro Oberstufen-Schuljahr

- der Besuch von 3 Jugendgottesdiensten,

- der Besuch von 8 Gemeindegottesdienste der Kirchgemeinden Thusis-Masein oder Cazis

- in der 1. Oberstufe der Besuch von 1 angebotenen Konfirmandentag, in der 2. Oberstufe der Besuch von 2 angebotenen Konfirmandentagen und in der 3. Oberstufe der Besuch von 3 angebotenen Konfirmandentagen

- in jedem der 3 Oberstufenjahre gehört der Besuch des Basiskurses

obligatorisch dazu

- der Besuch eines weiteren Konfirmandenkurses

- ein Konfirmandenpraktikum pro Schuljahr

- die Teilnahme am Konfirmandenlager, das jeweils während der

vorletzten Woche der schulischen Sommerferien stattfindet, ist freiwillig

Ein Veranstaltungsbesuch wird anerkannt, wenn die Veranstaltung ganz besucht worden ist. Es ist erwünscht, dass sich Jugendliche für ihre Kirchgemeinden zusätzlich einsetzen.

Weitere Voraussetzung

Die lückenlose Teilnahme am schulischen Religionsunterricht ist Voraussetzung der Konfirmation und gehört zum Konfirmandenprogramm.

Entschuldigungsgründe und Kompensation

Als Entschuldigungsgründe für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Konfirmandenprogramms gelten Krankheit und unaufschiebbare familiäre oder obligatorische schulische Anlässe. Die Teilnahme an einer regelmässigen Freizeitaktivität (Sport, Musik), die zeitlich mit dem Konfirmandenprogramm zusammenfällt, wird in Rücksprache mit dem Pfarramt und dem Kirchgemeindevorstand geregelt und muss kompensiert werden. Sie muss dem Pfarramt zum Voraus bekanntgegeben sein.

Kompensiert werden

- 1 Jugendgottesdienst mit 1 Sonntagsgottesdienst,

- 1 Konfirmandentag mit 4 Sonntagsgottesdiensten oder 1 Konfirmandenpraktium und

- 1 Konfirmandenlagertag mit 1 Konfirmandenpraktikum.

Kompensationen und Konfirmandenpraktika werden rechtzeitig, mindestens 4 Wochen zum Voraus zwischen Jugendlichem und der zuständigen Pfarrperson geregelt.

Disziplin

Für disziplinarische Fragen gelten die Schulgesetze der Gemeinden Cazis, Masein und Thusis.

Thusis im Jahr 2019