Abdankung

Die Verkündigung des Evangeliums anlässlich einer Bestattung ist ein Dienst an den Angehörigen des Verstorbenen und der Gemeinde.

Kirchliche Gesetzessammlung

Abschied

Beim Abschied von unseren Verstorbenen bitten wir um Gottes Trost und Beistand. Der Abdankungsgottesdienst bietet Gelegenheit, auf ein Menschenleben zurückzublicken und sich auf das Wort Gottes zu besinnen.

Für die kirchliche Bestattung ist das Pfarramt des letzten Wohnsitzes des/der Verstorbenen zuständig. Wenn der/die Verstorbene von einem anderen als der Gemeindepfarrperson bestattet werden soll, ist das Pfarramt des Wohnsitzes zu benachrichtigen.

Das Pfarramt wird mit den Angehörigen ein seelsorgerliches Gespräch vereinbaren. Dabei geht es auch um die Auswahl der Lieder, der Bibelworte oder der Musik. Die Angehörigen und Freunde können an der Trauerfeier mitwirken. In Absprache mit dem Pfarramt können auch Lieder, die nicht im Gesangbuch enthalten sind, zu Gehör gebracht werden. Entscheidend ist, dass die Musik der christlichen Botschaft und der Feier gemäss ist.

Die Bestattung ist für Kirchenmitglieder kostenfrei.

Lieder zur Abdankung finden sich bei den thematischen Listen zum Evang.-ref. Gesangbuch.

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